AGB

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All­ge­meine Geschäfts­be­din­gungen der MBS Akademie

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für die Zusam­men­arbeit mit der MBS Aka­demie inter­es­sieren. Bitte lesen Sie die fol­genden all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen sorg­fältig durch.

1. Ver­an­stalter

MBS Aka­demie

Schwa­n­allee 57

35037 Marburg

Nach­folgend Ver­an­stalter genannt.

2. Anmeldung / Vertragsabschluss

Für Seminare in unserem Fort- und Wei­ter­bil­dungs­pro­gramm gilt die Online­an­meldung als Vertragsabschluss. 

Auf Anfrage erstellt der Ver­an­stalter für jeden Kunden ein indi­vi­du­elles Angebot (ins­be­sondere in unseren Pro­grammen Erleb­nis­räume, Gemein­de­trans­for­mation, Lob­preis und Anbetung, Bibel und Theo­logie). Mit der Ent­ge­gen­nahme ihrer schrift­lichen Anmeldung (Bestä­tigung des Angebots) kommt ein Vertrag zwi­schen ihnen und dem Ver­an­stalter zustande.  Von diesem Zeit­punkt an werden die Rechte und Pflichten eines Ver­trages für sie und den Ver­an­stalter wirksam.

3. Ver­trags­ge­gen­stand, Pro­gramm­än­derung, Abbruch der Akti­vität nach Ver­trags­ab­schluss, Ausfall

Bei eigenen Semi­naren im Rahmen unseres Fort- und Wei­ter­bil­dungs­pro­gramme gilt eine Min­dest­teil­neh­merzahl. Bei zu wenig Teil­neh­menden erfolgt eine Absage spä­testens 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­beginn. In diesem Fall erfolgt keine Rech­nungs­stellung. Eine Erstattung der Auf­wen­dungen, die dem Kunden ent­standen sind, erfolgt nicht.

Die MBS Aka­demie hat das Recht, Seminare aus Gründen, die die MBS Aka­demie nicht zu ver­treten hat, abzu­sagen, z. B. bei kurz­fris­tigem Ausfall eines Dozenten auf­grund von Krankheit. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Durch­führung der jewei­ligen Ver­an­staltung besteht nicht. Jeg­liche Ersatz- und Fol­ge­kosten der Teil­nehmer wegen Ausfall von Ver­an­stal­tungen oder Ver­schiebung von Ter­minen sind aus­ge­schlossen, es sei denn, die MBS Aka­demie hat die Absage zu vertreten.

Der Leis­tungs­umfang ist dem jewei­ligen Angebot zu ent­nehmen. Bei der Durch­führung von Ver­an­stal­tungen behält sich der Ver­an­stalter Ände­rungen oder Abwei­chungen ein­zelner Leis­tungen vor, die nach Ver­trags­ab­schluss not­wendig werden und von dem Ver­an­stalter nicht wider Treu und Glauben her­bei­ge­führt wurden, soweit diese Ände­rungen oder Abwei­chungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zu­schnitt der gebuchten Ver­an­staltung nicht beein­träch­tigen. Die durch­füh­renden Refe­ren­tinnen und Refe­renten sind jederzeit zu Pro­gramm­än­de­rungen berechtigt, sofern diese nötig sind, um die Sicherheit der Teil­neh­menden zu gewähr­leisten. Dies beinhaltet aus­drücklich Pro­gramm­än­de­rungen, die auf­grund der äußeren Rah­men­be­din­gungen, unvor­her­ge­se­hener Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Natur­ver­hält­nisse, behörd­liche Maß­nahmen oder Sicher­heits­ri­siken) oder dem Ver­halten von ein­zelnen Teil­neh­menden nötig sind. Er/Sie ist aber bemüht, gleich­wertige Ersatz­leis­tungen zu erbringen. Ein Ersatz­an­spruch ent­steht dem Kunden hieraus aller­dings nicht.

4. Zah­lungs­be­din­gungen

Der Rech­nungs­betrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Rech­nungs­stellung auf die in der Rechnung ange­gebene Bank­ver­bindung zu ent­richten. Die Rech­nungs­stellung erfolgt in den meisten Fällen im Anschluss an die Veranstaltung.

5. Stor­nierung oder Auf­trags­än­derung durch den Kunden

Bei Stor­nierung wird dem Kunden fol­gender Anteil der Kosten / Auf­trags­summe in Rechnung gestellt:

  • mehr als 30 Tage vor Ver­an­stal­tungs­beginn 10% der Semi­nar­gebühr bzw. Auftragssumme
  • 29 — 20 Tage vor Ver­an­stal­tungs­beginn 40% der Semi­nar­gebühr bzw. Auftragssumme
  • - 19 — 8 Tage vor Ver­an­stal­tungs­beginn 70% Semi­nar­gebühr bzw. Auftragssumme
  • 7 — 3 Tag vor Ver­an­stal­tungs­beginn 90% der Semi­nar­gebühr bzw. Auftragssumme
  • 3 Tage bis Ver­an­stal­tungs­beginn sowie bei Nicht­an­tritt 100% Semi­nar­gebühr bzw. Auftragssumme

Ter­mi­n­um­bu­chungen die auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Ver­trages erfolgen, gelten als Rück­tritt mit nach­fol­gender Neu­an­meldung. Rück­tritts­ge­bühren werden bis 30 Tage vor dem Ver­an­stal­tungs­termin nicht erhoben, danach gelten die Stornierungsgebühren.

Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die tat­sächlich der MBS Aka­demie ent­stan­denen Kosten geringer sind, als der mit der Pau­schale gelten gemachte Betrag.

6. Abbruch der Akti­vität durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Akti­vität vor­zeitig ab oder ver­lässt er sie ver­früht, hat er keinen Anspruch auf Rück­erstattung. Anfal­lende Zusatz­kosten trägt der Kunde.

7. Teil­nah­me­be­din­gungen

Die Teil­neh­menden sind zur die Ein­haltung unseres Hygie­nekon­zeptes ver­pflichtet. Werden diese Bestim­mungen nicht ein­ge­halten, hat die MBS Aka­demie das Recht, die zuwider han­delnden Per­sonen vom wei­teren Pro­gramm ausgeschlossen.

8. Haftung der MBS Akademie

Der Ver­an­stalter garan­tiert eine gewis­sen­hafte Vor­be­reitung und das ord­nungs­gemäße Erbringen der ver­trag­lichen Leistung. Mate­rialien und Aus­stattung müssen von dem Teil­neh­menden vor Benutzung im Rahmen ihrer Mög­lich­keiten über­prüft werden.

Die MBS Aka­demie haftet nicht für Schäden des Teil­nehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Ver­stoßes gegen eine wesent­liche Ver­trags­pflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teil­nehmers aus einer Ver­letzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie eben­falls nicht für Schäden, die auf einer vor­sätz­lichen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­letzung der MBS Aka­demie, deren gesetz­lichen Ver­tretern oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen. Wesent­liche Ver­trags­pflichten sind solche, deren Erfüllung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­haltung der Ver­trags­partner regel­mäßig ver­trauen darf.

Der Ver­an­stalter haftet nicht für ver­loren gegangene (wert­volle und elek­tro­nische) Gegen­stände der Teil­neh­menden. Davon aus­ge­nommen sind vor­sätz­liche oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zungen des Ver­an­stalters. Wir bitten die Teil­neh­menden, wert­volle und elek­tro­nische Gegen­stände selbst sicher zu ver­stauen oder diese nicht mitzuführen.

9. Haftung der Teilnehmer

Der Teil­nehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsach­gemäße Behandlung oder durch Beschä­digung unbrauchbar gewordene Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände die den­Teil­neh­menden für die Ver­trags­laufzeit über­lassen wurden.

10. Nut­zungs­rechte

Sämt­liche für die Ver­an­staltung im Vor­hinein, während und im Nach­hinein erstellten Unter­lagen dienen aus­schließlich der per­sön­lichen Nutzung durch die Teil­neh­menden und sind nur mit aus­drück­liche schrift­licher Geneh­migung zur Wei­tergabe an Dritte sowie zur gewerb­liche Ver­wendung durch die Teil­nehmer zulässig sind. Die auch nur teil­weise Ver­öf­fent­li­chung, Ver­viel­fäl­tigung, Wei­tergabe und Bear­beitung sowie die Auf­zeichnung einer Ver­an­staltung in Audio oder Video bzw. durch Screen­shots ist nicht erlaubt und bedarf eben­falls der schrift­lichen Zustimmung seitens der MBS Akademie.

11. Anwend­bares Recht

Alle Rechts­be­zie­hungen des Kunden mit dem Ver­an­stalter unter­stehen dem deut­schen Recht. Es gelten die ein­schlä­gigen Geset­zes­be­stim­mungen. Sehen diese all­ge­meinen Bestim­mungen strengere Haf­tungs­be­schrän­kungen oder Haf­tungs­vor­aus­set­zungen vor, kommen diese zur Anwendung.

12. Sal­va­to­rische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestim­mungen dieser Ver­trags­be­din­gungen ungültig sein, so wird die Gül­tigkeit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Die Par­teien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Ver­ein­barung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirk­samen Ver­trags­be­stimmung entspricht.

Besondere Bedin­gungen der MBS Erlebnisräume

Über die All­ge­meinden Geschäfts­be­din­gungen der MBS Aka­demie gelten für die MBS Erleb­nis­räume fol­gende Ergänzungen:

1. Teil­nah­me­be­din­gungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Akti­vi­täten, erleb­nis­päd­ago­gi­schen Pro­grammen und Aus­bil­dungs­se­mi­naren Vor­aus­setzung. Der Teil­nehmer ver­pflichtet sich, den Ver­an­stalter über vor­lie­gende gesund­heit­liche Pro­bleme in Kenntnis zu setzen. Die Teil­nahme an einer Akti­vität unter Drogen- und Alko­hol­ein­fluss, unter Psy­cho­pharmaka oder der­gleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teil­nah­me­be­din­gungen zu halten und den Wei­sungen des Ver­an­stalters, der Trainer und Hilfs­per­sonen strikt zu folgen. Werden diese Teil­nah­me­be­din­gungen von einem Teil­nehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Wei­sungen nicht, behält sich der Ver­an­stalter vor, ihn von der Akti­vität aus­zu­schließen. Erfolgt der Aus­schluss nach Beginn der Akti­vität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rück­erstattung, wenn er den Aus­schluss zu ver­treten hat.

2. Auf­sichts­pflicht / Verantwortung

Nimmt ein Betreuer einer Orga­ni­sation an einer Ver­an­staltung teil, hat er bei Min­der­jäh­rigen und / oder Men­schen mit Behin­de­rungen wei­terhin die Auf­sichts­pflicht gegenüber seiner Gruppe. Der Kunde ver­si­chert, dass bei Min­der­jäh­rigen sämt­liche Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rungen der Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tigten vor­liegen. Sofern Betreu­ungs­per­sonen einer Orga­ni­sation während des Ver­laufs einer Ver­an­staltung wichtige Auf­gaben mit über­nehmen (anleiten, führen, sichern), müssen sich diese der mög­lichen Gefahren bewusst sein und ent­spre­chende Ver­ant­wortung tragen. Es gelten die Haf­tungs­be­schrän­kungen der All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen der MBS Akademie. 

3. Ver­si­cherung

Trotz fach­kun­diger und sicherer Durch­führung der Akti­vi­täten können Unfälle nicht aus­ge­schlossen werden. Der Ver­an­stalter emp­fiehlt eine eigen Ver­si­cherung abzu­schließen. Die Teil­nahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten die Haf­tungs­be­schrän­kungen der All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen der MBS Akademie.

4. Umwelt- und Naturschutz

Wir bewegen uns bei unseren Ange­boten in der Natur. Die Natur ist unsere Grundlage für ein erfolg­reiches und ziel­ge­rich­tetes erleb­nis­päd­ago­gi­sches Arbeiten oder die Ver­mittlung von Kennt­nissen ver­schie­dener Natursportarten.

Wir erwarten von unseren Kunden ein umwelt­ver­träg­liches Ver­halten in Natur­räumen und die Ein­haltung von gesetz­lichen Natur­schutz­be­stim­mungen vor Ort (z.B. Müll mit­nehmen, kein offenes Feuer, etc).

Außerdem weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass das Tier­schutz­gesetz in jedem Falle ein­ge­halten und den Trainern gerade im Umgang mit Tieren auf jeden Fall Folge geleistet werden muss!